23.06.2023 – DMSB-Wagenpass Abnahme

Fahrzeuge, die im Motorsport eingesetzt werden sollen, müssen entweder für den Strassenverkehr zugelassen sein, oder man muss einen vom DMSB (national) oder der FIA (international) ausgestellten Pass beantragen.
Für Clubsport-Veranstaltungen sind auch Fahrzeuge startberechtigt, die nicht (mehr) zugelassen sind, jedoch zulassungsfähig sind. D.h. die Änderungen, die am Fahrzeug vorgenommen worden sind müssen eintragen sein oder es muss eine entsprechende Betriebserlaubnis dafür vorliegen. Für DMSB-Veranstaltungen muss für ein nicht zugelassenes Fahrzeug ein Wagenpass beantragt und bei der technischen Abnahme vorgelegt werden. Für unseren Club-Corsa haben wir einen Wagenpass, damit er z.B. auch in der Slalom-DM eingesetzt werden kann. Dieser Wagenpass muss alle 24 Monate verlängert werden. Dafür muss das Fahrzeug (wie bei einer HU) einem Sachverständigen vorgeführt werden. Deswegen waren Teddy und Patryk mit dem Corsa beim Sachverständigen vorstellig. Der Wagenpass ist auch anstandslos verlängert worden. Teddy hatte seinen Kadett C auch vorgeführt, weil er einen neuen Wagenpass bekommen hat. Er will mit dem Auto ebenfalls an Veranstaltungen teilnehmen und braucht dafür den Pass. Auch seine Abnahme klappte problemlos und somit können beide Autos eingesetzt werden. Für den Kadett hätte man auch eine Historial Technical Passport (HTP) beantragen können, da es sich ja um einen Oldtimer handelt.
Eine weitere Ausführung ist der Kraftfahrzeugpass (KFP), der insbesondere für Rallye-Fahrzeuge notwendig ist. Diese müssen für eine Strassenzulassung haben, benötigen jedoch einen KFP für die diversen vorgeschriebenen Zusatzeinrichtungen am Auto.
Fotos: Teddy Jahrmärcker